

So sichern Sie sich bis zu 100 % Förderung - Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildung als Chance – gefördert vom Staat
Gezielte Qualifizierungsmaßnahmen helfen Unternehmen, ihre Mitarbeitenden fit für neue Anforderungen zu machen. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt dabei mit erheblichen Zuschüssen. Wer frühzeitig handelt, kann Weiterbildungen zu großen Teilen fördern lassen – in einigen Fällen sogar vollständig. Damit wird Personalentwicklung nicht nur strategisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv.
Förderhöhe und Voraussetzungen im Überblick
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Betriebe mit unter zehn Mitarbeitenden erhalten oft bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten während der Maßnahme. Aber auch mittlere und größere Unternehmen können von hohen Zuschüssen profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um zertifizierte Weiterbildungen handelt, die neue Kompetenzen vermitteln und durch externe Anbieter durchgeführt werden.
Wir begleiten Sie zum maximalen Fördersatz
Damit Unternehmen die maximale Förderung erhalten, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Schüren Beratung analysiert gemeinsam mit Ihnen den Weiterbildungsbedarf, empfiehlt geeignete Maßnahmen und übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Agentur für Arbeit. Unser Ziel ist klar: den Aufwand für Sie gering halten und den Nutzen für Ihr Unternehmen maximieren.
Jetzt informieren und volle Förderung sichern – wir beraten Sie persönlich! Schreiben Sie uns 📩 info@schueren-beratung.de